Laut einer neuen EU-Verordnung müssen Onlinehändler ab dem 09.01.2016 einen Hinweis auf eine Plattform für Online-Streitbeilegung einbauen.
Dieser Hinweis sollte am besten gut sichtbar in das Impressum eingepflegt werden.
Etwas ungeschickt ist dass die entsprechende Stelle die Plattform erst zum 15.02. online bringen wird. Der Link kann jedoch bereits eingefügt werden.
Ein empfohlener Textbaustein könnte sein:
„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/“
Selbstverständlich können wir entsprechende Hinweise in die verschiedenen Systeme integrieren, bitte sprechen Sie uns dazu auf den bekannten Kommunikationswegen an.
Weitere Informationen finden sie auf der Quelle des Beitrags: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/10016-neue-informationspflichten-onlien-shops-haendler-1-9-2016.html